ZIELE VON BÜRGERWINDPARKS
BÜRGERWINDPARK LEITLINIEN IM KREIS STEINFURT
Der Kreis Steinfurt verfolgt das Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden. Dieses Ziel ist nur durch einen moderaten Ausbau der Windenergie zu erreichen.
Damit die Potentiale für einen ausgewogenen Windenergie-Ausbau bewusst unter Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes sowie der agrarstrukturellen Belange gehoben werden können, hat sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter*innen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Stadtwerke Steinfurt GmbH, Westfälisch-Lippischer-Landwirtschaftsverband e.V. und Kreisverband Steinfurt, Landwirtschaftskammer NRW (Kreisstelle Steinfurt), Vertreter*innen der kreisangehörigen Bürgerwindparks, Kreissparkasse Steinfurt und VR Bank Münsterland Nord, ehrenamtlicher kreisansässiger Naturschutz (NABU, ANTL, BUND), Biologische Station Kreis Steinfurt, Kreis Steinfurt (Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Umwelt- und Planungsamt), energieland2050 e.V. mit der Ausarbeitung der Leitlinien für Bürgerwind im Kreis Steinfurt beschäftigt.
Die Leitlinien im Überblick
Alle Gruppen im Umfeld werden am Projekt beteiligt
Grundeigentümer, Anwohner, Landwirte, Bürger, Gemeinden, kommunale Einrichtungen
Vermeidung von Mehrheitsbeteiligungen
Geringe Mindestbeteiligung ab 1.000 € bei Windprojekten und ab 500 Euro bei Photovoltaikprojekten.
Kommunen, ggf. deren Beteiligungen/Gesellschaften sowie örtlichen oder überörtlichen Bürgerenergiegesellschaften/ -genossenschaften sind insgesamt mind. 5 % Beteiligungskapital anzubieten.
Sitz der Gesellschaft in den Standortkommunen, bei Photovoltaikprojekten alternativ im Kreis Steinfurt
Mindestens 80 % des Eigenkapitals kommt aus den Standortkommunen (bzw. aus dem Kreis Steinfurt, falls kreisangehörige Energiegenossenschaften eingebunden sind)
Einbeziehung der örtlichen / regionalen Stadtwerke als Vermarktungspartner.
Einbeziehung von lokalen bzw. regionalen Unternehmen, Dienstleistern und Handwerk als ausführende Firmen für Planung, Bau und den Betrieb der Anlagen.
Einbeziehung der regionalen Sparkassen und Volksbanken zur Finanzierung des Fremdkapitals bzw. der Einzeleinlagen
Einbindung der Regionalstrommarke
„Unser Landstrom“
Unterstützung gemeinwohlorientierter Maßnahmen sowie Arten-, Natur-, Umweltschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen in den Standortkommunen
Ergänzende Leitlinien Bürgerwindparks
Faire Teilhabe aller Beteiligten bzw. aller beteiligten Gruppen, Flächeneigentümerinnen und -eigentümer, direkte Anwohnerinnen und Anwohner und sonstigen Betroffenen
Sicherstellung einer möglichst direkten finanziellen Bürgerbeteiligung
Kein/e berechtigte/r Bürger/in kann ohne triftigen Grund von einer Beteiligung ausgeschlossen werden
Stimmrecht immer durch Kapital hinterlegt (Ausnahme Energiegenossenschaften)
Keine Sonderrechte für Einzelne
Haltefrist von 15 Jahren
(außer Energiegenossenschaften)